Rechtsprechung
BGH, 15.07.2008 - X ZB 9/08 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- Wolters Kluwer
Versuchte Telefaxübermittlung i.F.d. Ausbleibens der Übertragung einer Unterschrift zur wirksamen Begründung der Berufung; Unterscheidung zwischen der Übermittlungsform der Telekopie und der Einreichung eines elektronischen Dokuments; Unterschiedliche Anforderungen an ...
- Judicialis
ZPO § 130 Nr. 6; ; ZPO § 130 Nr. 6 2. Alt.; ; ZPO § 130a; ; ZPO § 130a Abs. 1 Satz 1; ; ZPO § 130a Abs. 2 Satz 1; ; ZPO § 130a Abs. 3; ; BGB § 126 Abs. 3
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 130 Nr. 6 § 130a § 520 Abs. 3
Fristwahrung durch Übermittlung der Berufungsbegründung als PDF-Dokument per E-Mail - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Mannheim, 29.06.2007 - 7 O 293/06
- OLG Karlsruhe, 18.02.2008 - 6 U 129/07
- BGH, 15.07.2008 - X ZB 9/08
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (10)
- GemSOGB, 05.04.2000 - GmS-OGB 1/98
Wahrung der Schriftform bei Übermittlung bestimmender Schriftsätze mit …
Auszug aus BGH, 15.07.2008 - X ZB 9/08
Maßgeblich für die Wirksamkeit eines auf diesem Wege übermittelten Schriftsatzes ist allein die auf Veranlassung des Absenders am Empfangsort (Gericht) erstellte körperliche Urkunde (GmS-OGB BGHZ 144, 160, 165).Ein per Telefax übermittelter Schriftsatz kann zulässigerweise als Computerfax mit eingescannter Unterschrift des Prozessbevollmächtigten versandt werden (GmS-OGB BGHZ 144, 160), und der Versand kann von jedem beliebigen Telefonanschluss erfolgen (BAG, Beschl. v. 14.3.1989 - 1 AZB 26/88, NJW 1989, 1822); zudem soll nach der Begründung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung die Wiedergabe der Unterschrift in der Telekopie unabhängig davon ausreichen, ob das Telefax bei Gericht unmittelbar eingeht oder diesem durch einen Boten überbracht wird (BT-Drucks. 14/4987, S. 24).
- BGH, 25.04.2006 - IV ZB 20/05
Rechtzeitigkeit des Eingangs eines per Telefax übermittelten Schriftsatzes
Auszug aus BGH, 15.07.2008 - X ZB 9/08
Auch wenn ein Telefax zunächst im Empfangsgerät des Gerichts elektronisch gespeichert wird, tritt die Speicherung der Nachricht nicht an die Stelle der Schriftform (BGHZ 167, 214 Tz. 21). - BGH, 10.10.2006 - XI ZB 40/05
Wirksamkeit einer eingescannten Unterschrift in einem bestimmenden Schriftsatz
Auszug aus BGH, 15.07.2008 - X ZB 9/08
c) Der Senat tritt mit dieser Beurteilung auch nicht in Widerspruch zu der Annahme des XI. Zivilsenats in seinem Beschluss vom 10. Oktober 2006 (XI ZB 40/05, NJW 2006, 3784;… zustimmend Musielak/Stadler, ZPO, 6. Aufl., § 129 Rdn. 11), eine eingescannte Unterschrift des Prozessbevollmächtigten in einem bestimmenden Schriftsatz genüge nicht den Formerfordernissen des § 130 Nr. 6 ZPO, wenn der Schriftsatz nicht unmittelbar aus dem Computer, sondern mit Hilfe eines normalen Faxgeräts versandt werde.
- BGH, 04.07.2002 - V ZB 16/02
Zulässigkeit einer Rechtsbeschwerde zur Fortbildung des Rechts und zur Sicherung …
Auszug aus BGH, 15.07.2008 - X ZB 9/08
Nimmt das Gericht indessen einen auf andere Weise elektronisch übermittelten Schriftsatz entgegen, behinderte es den Zugang zu Gericht in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht zu rechtfertigender Weise (BVerfGE 41, 323, 326 f.; 41, 332, 334 f.; 69, 381, 385; BGHZ 151, 221, 227), würde die Wiedergabe der Unterschrift in der Kopie in diesem Fall nicht für genügend erachtet. - BVerfG, 11.02.1976 - 2 BvR 849/75
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Gewährung von Wiedereinsetzung in den …
Auszug aus BGH, 15.07.2008 - X ZB 9/08
Nimmt das Gericht indessen einen auf andere Weise elektronisch übermittelten Schriftsatz entgegen, behinderte es den Zugang zu Gericht in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht zu rechtfertigender Weise (BVerfGE 41, 323, 326 f.; 41, 332, 334 f.; 69, 381, 385; BGHZ 151, 221, 227), würde die Wiedergabe der Unterschrift in der Kopie in diesem Fall nicht für genügend erachtet. - BVerfG, 14.05.1985 - 1 BvR 370/84
Verfassungsrechtlich unzumutbare Erschwerung des Zugangs zu Gericht
Auszug aus BGH, 15.07.2008 - X ZB 9/08
Nimmt das Gericht indessen einen auf andere Weise elektronisch übermittelten Schriftsatz entgegen, behinderte es den Zugang zu Gericht in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht zu rechtfertigender Weise (BVerfGE 41, 323, 326 f.; 41, 332, 334 f.; 69, 381, 385; BGHZ 151, 221, 227), würde die Wiedergabe der Unterschrift in der Kopie in diesem Fall nicht für genügend erachtet. - BVerfG, 11.02.1976 - 2 BvR 652/75
Effektivität des Rechtsschutzes - Frist zur Einspruchseinlegung gegen einen …
Auszug aus BGH, 15.07.2008 - X ZB 9/08
Nimmt das Gericht indessen einen auf andere Weise elektronisch übermittelten Schriftsatz entgegen, behinderte es den Zugang zu Gericht in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht zu rechtfertigender Weise (BVerfGE 41, 323, 326 f.; 41, 332, 334 f.; 69, 381, 385; BGHZ 151, 221, 227), würde die Wiedergabe der Unterschrift in der Kopie in diesem Fall nicht für genügend erachtet. - GemSOGB, 30.04.1979 - GmS-OGB 1/78
Revisionsbegründung einer Behörde - § 81 Abs. 1 Satz 1 VwGO, § 164 Abs. 2 Satz 1 …
Auszug aus BGH, 15.07.2008 - X ZB 9/08
§ 130 Nr. 6 ZPO trägt der elektronischen Übermittlungsform nur insofern Rechnung, als er an Stelle der - bei bestimmenden Schriftsätzen nach ständiger Rechtsprechung (s. nur GmS-OGB BGHZ 75, 340, 349; BGHZ 97, 283, 284 f.) grundsätzlichen zwingenden - Unterschrift auf der Urkunde die Wiedergabe dieser Unterschrift in der bei Gericht erstellten Kopie genügen lässt. - BAG, 14.03.1989 - 1 AZB 26/88
Zustellung - Fernkopie - Fernkopierer
Auszug aus BGH, 15.07.2008 - X ZB 9/08
Ein per Telefax übermittelter Schriftsatz kann zulässigerweise als Computerfax mit eingescannter Unterschrift des Prozessbevollmächtigten versandt werden (GmS-OGB BGHZ 144, 160), und der Versand kann von jedem beliebigen Telefonanschluss erfolgen (BAG, Beschl. v. 14.3.1989 - 1 AZB 26/88, NJW 1989, 1822); zudem soll nach der Begründung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung die Wiedergabe der Unterschrift in der Telekopie unabhängig davon ausreichen, ob das Telefax bei Gericht unmittelbar eingeht oder diesem durch einen Boten überbracht wird (BT-Drucks. 14/4987, S. 24). - BGH, 25.03.1986 - IX ZB 15/86
Übermittlung der Berufungsbegründung durch Fernschreiben
Auszug aus BGH, 15.07.2008 - X ZB 9/08
§ 130 Nr. 6 ZPO trägt der elektronischen Übermittlungsform nur insofern Rechnung, als er an Stelle der - bei bestimmenden Schriftsätzen nach ständiger Rechtsprechung (s. nur GmS-OGB BGHZ 75, 340, 349; BGHZ 97, 283, 284 f.) grundsätzlichen zwingenden - Unterschrift auf der Urkunde die Wiedergabe dieser Unterschrift in der bei Gericht erstellten Kopie genügen lässt.
- OLG Saarbrücken, 19.03.2014 - 2 U 16/13
Gewerberaummiete: Fristgemäße Berufungsbegründung durch Einreichung eines …
Die Einreichung eines Schriftsatzes als elektronisches Dokument ist nur zulässig, wenn die zuständige Landesregierung oder Bundesregierung durch Rechtsverordnung den Zeitpunkt, von dem an elektronische Dokumente bei Gericht eingereicht werden können, sowie die für die Bearbeitung der Dokumente geeignete Form bestimmt hat (§ 130 a Abs. 2 ZPO); damit soll sichergestellt werden, dass die elektronische Übermittlung von Schriftsätzen erst dann erfolgt, wenn und soweit bei den betreffenden Gerichten die organisatorischen und technischen Voraussetzungen hierfür und für die weitere Bearbeitung der Schriftsätze geschaffen sind (BGH, Beschluss vom 15. Juli 2008 - X ZB 9/08 -, juris, unter Verweis auf BT-Drucks. 14/4987, S. 23 f).Demgegenüber genügt eine eingescannte Unterschrift des Prozessbevollmächtigten in einem bestimmenden Schriftsatz nicht den Formerfordernissen des § 130 Nr. 6 ZPO, wenn der Schriftsatz nicht unmittelbar aus dem Computer - d.h. als Computerfax -, sondern mit Hilfe eines normalen Faxgerätes versandt wird (BGH, Beschlüsse vom 15. Juli 2008 - X ZB 9/08 -, juris, und vom 10. Oktober 2006 - XI ZB 40/05 -, NJW 2006, 3784).
- LSG Hessen, 09.01.2015 - L 6 AS 639/14
1. Ist nach § 65a Abs. 1 Satz 1 SGG die Möglichkeit durch Rechtsverordnung der …
Ist nach § 65a Abs. 1 Satz 1 SGG die Möglichkeit durch Rechtsverordnung der Landesregierung für den Zuständigkeitsbereich zugelassen, elektronische Dokumente an das Gericht zu übermitteln, so ist für diesen Regelungsbereich die entsprechende Anwendung der durch BGH, Beschluss vom 15. Juli 2008 - X ZB 9/08 - richterrechtlich begründeten Formerleichterung ausgeschlossen.Jedenfalls auf die Rechtsprechung zum per E-Mail übersandten und ausgedruckten PDF-Scan (BGH, Beschluss vom 15. Juli 2008 - X ZB 9/08) kann nicht mehr zurückgegriffen werden, da es sich auch bei einer einfachen E-Mail mit PDF-Dokument um ein elektronisches Dokument handelt und nunmehr - anders als noch unter der vom BGH zu beachtenden Rechtslage - wegen des Inkrafttretens der Verordnungen zum elektronischen Rechtsverkehr eben § 130a ZPO und hier § 65a SGG Anwendung finden.
- LG Mühlhausen, 18.07.2017 - 1 T 72/17
Zwangsverwaltervergütung: Bestimmung der Vergütungshöhe bei Zwangsverwaltung …